Sterbefall; Anzeige
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
Beschreibung
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 02.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)