Sprungziele

Haushalt der Stadt Landau a.d.Isar

Der Haushaltsplan der Stadt Landau a.d.Isar ist in zwei Bereiche aufgeteilt, den Vermögens- und den Verwaltungshaushalt.

Der Vermögenshaushalt umfasst Einnahmen und Ausgaben der Bereiche Anlagevermögen, Rücklagen, Zuführungen, Zuschüsse und Kredite. Alles andere wird vom Verwaltungshaushalt erfasst.

Der Vorbericht ist dem Haushaltsplan beizufügen und soll einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft geben. Er stellt damit eine wichtige Information sowohl für Stadtratsmitglieder, die über die Aufstellung des Haushaltsplanes zu entscheiden haben, als auch für Gemeindebürger, die die Haushaltssatzung mit Anlagen einsehen wollen, dar.

Haushaltsplan 2025

Der Haushalt wurde am 27.03.2025 vom Stadtrat genehmigt und wird unter Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Genehmigung veröffentlicht.

 

Der Haushalt der Stadt Landau a.d.Isar weist im Jahr 2025 folgende Eckdaten auf:

Verwaltungshaushalt:   42.471.950 €

Vermögenshaushalt:    29.361.800 €

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt. Für das Haushaltsjahr 2025 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes werden auf 3.000.000 € festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden keine festgesetzt.

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A): 330 v.H.
b) für die Grundstücke (B): 260 v.H.

2. Gewerbesteuer: 360 v.H.

 

Den Haushalt für das Jahr 2025 können Sie hier einsehen:

Gesamtplan für das Haushaltsjahr 2025

Anlagen zum Haushaltsplan 2025

Vermögenshaushalt 2025

Verwaltungshaushalt 2025

Vorbericht 2025

 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.