Parken
Parken in der Innenstadt
Im Innenstadtbereich steht Ihnen eine große Anzahl an Kurzzeitparkplätzen mit einer max. Parkdauer von 2 Stunden zur Verfügung.
Auf diesen Parkplätzen kann mit Parkscheibe in der Zeit von Montag bis Freitag 08:00 – 17:00 Uhr und Samstag 09:00 – 12:00 Uhr geparkt werden.
Das Parken ist jedoch nur auf markierten Flächen zulässig.
Diese Regelungen gelten in folgenden Zonenbereichen:
Obere Stadt:
- Oberer Stadtplatz
- Marienplatz
- Ludwigstraße
- oberer Bereich der Hauptstraße
Untere Stadt – rechts der Isar:
- Spitalplatz
- Viehmarktstraße
- Hauptstraße (nach dem Sebastianiplatz bis zur Isarbrücke)
Untere Stadt – links der Isar:
- Straubinger Straße (von der Isarbrücke bis zum Kreisverkehr Dr.-Schlögl-Platz)
In diesen Bereichen gilt ein „eingeschränktes Haltverbot für eine Zone“ mit der Folge, dass hier keine weiteren Haltverbotsschilder mehr aufgestellt werden müssen. Diese Schilder sind an allen Zufahrtsstraße zu den Zonen aufgestellt.
Parkgaragen
Die Gebühren für die Parkgaragen können Sie hier einsehen:
https://www.swlandau.de/verkehr/parkgaragen/parkgebuehren/
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Stadtwerken Landau, Herrn Ohlwerter, Tel. 09951/955-315