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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Weiterführende Links
Standesamt, Sozialversicherung
Stadt Landau a.d.Isar

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    Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00
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