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Die Stadt Landau a.d.Isar finanziert ihre Ausgaben u.a. aus örtlichen Kommunalabgaben.
Hier finden Sie dazu eine kleine Übersicht mit einer kurzen Beschreibung.
Steuern
Grundsteuer
Es gibt zwei Arten von Grundsteuern:
Grundsteuer A Die Grundsteuer A (agrar) wird bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken angewendet.
Grundsteuer B Die Grundsteuer B (bau) wird bei bebaubaren, nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstücken angewendet.
Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist ein Grundsteuermeßbescheid, welcher vom Finanzamt erlassen wird. Hierauf wird dann durch die Stadt der örtliche Hebesatz angewendet.
Die örtlichen Hebesätze betragen bei der Stadt Landau a.d.Isar für beide Arten der Grundsteuer 380 v.H.
Die Einnahmen der Stadt Landau a.d.Isar im Jahr 2016 aus der Grundsteuer A haben 184.780 € und aus der Grundsteuer B 1.491.720 € betragen.
Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird auf Grundlage eines Gewerbesteuermessbescheids, welchen das zuständige Finanzamt festsetzt, unter Berücksichtigung des örtlichen Hebesatzes erhoben.
Dieser örtliche Hebesatz beträgt bei der Stadt Landau a.d.Isar 360 v.H.
Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer bleiben jedoch nicht zur Gänze bei der Stadt. Diese muss im Rahmen der Gewerbesteuerumlage einen Teil an den Bund und den Freistaat Bayern weiterleiten.
Hundesteuer
Die Stadt Landau a.d.Isar erhebt die Hundesteuer als sog. Aufwandsteuer.
Sie fällt an, sobald ein Hund über vier Monate alt ist und dieser keine Ausnahmetatbestände erfüllt.
Die Steuersätze betragen:
Für den ersten Hund - 21,00 € Für den zweiten Hund - 42,00 € Für den dritten Hund - 63,00 € Für jeden weiteren Hund - 84,00 € Für jeden Kampfhund - 350,00 €
Genaueres regelt die städtische Hundesteuersatzung.
Gebühren
Wasser
Die Wassergebühren werden für den Verbrauch von Wasser erhoben.
Derzeit beträgt die Verbrauchsgebühr pro m³ Wasser 1,338 € zuzüglich einer gestaffelten Grundgebühr.
Für verschiedene Vorgänge im Rathaus fallen Verwaltungsgebühren an.
Hier zwei Beispiele:
Freistellungsbescheinigung - 10,00 €
Vorkaufsrechtsbescheinigung - 8,00 €
Beiträge
Erschließungsbeiträge nach BauGB
Bei der erstmaligen Herstellung von Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Landau a.d.Isar Erschließungsbeiträge nach Baugesetzbuch. Grundlage hierfür sind die §§ 127 ff. Baugesetzbuch.
Wird eine Erschließungsstraße neu gebaut oder ist bislang noch nicht erstmalig hergestellt, werden 90% der Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt. Maßgeblich sind die tatsächlich anfallenden Kosten.
Soweit die erschlossenen Grundstücke unterschiedlich baulich genutzt werden können, wird dies duch einen Nutzungsfaktor berücksichtigt. Grundstücke, welche an mehr als einer Erschließungsanlage anliegen und für diese Beitragspflichtig sind, werden jeweils nur mit 2/3 der Fläche berücksichtigt.
Bei der Neuausweisung von Baugebieten ist in der Regel ein naturschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich. Die hierbei entstehenden Kosten werden auf die neu ausgewiesenen Parzellen umgelegt.
Maßgeblich sind hierbei, wie schon beim Erschließungsbeitrag, die tatsächlich anfallenden Kosten und der jeweilige Ausgleichsbedarf pro Parzelle.
Herstellungsbeiträge Wasser / Abwasser
Die Herstellungsbeiträge für Wasser und Abwasser werden beim Anschluss eines Grundstücks an das städtische Wasser-, bzw. Abwassersystem erhoben.
Die Beiträge gliedern sich in zwei Teilbereiche, nämlich den Beitrag für das Grundstück und den Beitrag für das darauf befindliche Gebäude.
Der Beitragssatz für Wasser beträgt inkl. MwSt für die Grundstücksfläche 1,92 €/m² Geschoßfläche 4,92 €/m²
Der Beitragssatz für Abwasser beträgt für die Grundstücksfläche 1,18 €/m² Geschoßfläche 8,69 €/m²
Genaueres erfahren Sie auf der Homepage der Stadtwerke im Bereich Wasser, bzw. Abwasser.