Wespen- und Hornissenberatung
Wespen und Hornissen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt. Die am häufigsten vorkommenden Wespenarten dürfen nicht ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden (vgl. § 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Hornissen sind nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 c BNatSchG in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung (BArtschV) besonders geschützt. Es ist u.a. verboten sie zu fangen, verletzen oder zu töten (vgl. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Sollte eine Ausnahme (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) oder eine Befreiung (§ 67 Abs. 1 BNatSchG) notwendig sein, ist nach Art. 44 Abs. 2 BayNatSchG die untere Naturschutzbehörde zuständig.
Grundsätzlich ist das Landratsamt Dingolfing-Landau als untere Naturschutzbehörde jedoch um ein harmonisches Nebeneinander von Mensch und Natur sehr bemüht. Deshalb wurde im Landkreis Dingolfing-Landau ein ehrenamtlicher Wespen- und Hornissenberater bestellt. Dieser berät die Menschen vor Ort und sucht bei Bedarf mit ihnen gemeinsam nach Lösungen.
Für Sie im Gemeindebereich tätig als Ehrenamtlicher Wespen- und Hornissenberater:
Herr Rudi Weiß
Bubach Nr. 6
94437 Mamming
Tel.: 09955-1303
Handy: 0170-7619421
Seine Dienstleistung umfasst folgendes:
- Beratung von Bürgern am Telefon und vor Ort über Biologie, den Wert und den gesetzlichen Schutz von Wesepen und Hornissen
- Begutachtung der Nester und Bestimmung der Art
- Entscheidung über den weiteren Umgang mit den Wespen und Hornissen
Für, im Bundesnaturschutzgesetz geregelte Ausnahmen und Befreiungen ist die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt zuständig (Johannes Neuner Tel.: 08731/87-239).