Beheizung von Kleinfeuerungsanlagen und Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Unzulässige Brennstoffe wie Zeitungen, Zeitschriften und Kartonagen sowie alle Arten von Joghurtbechern, Kunststoffen und Plastik (siehe nebenstehende Tabelle) dürfen u.a. aus folgenden Gründen nicht verbrannt werden
- Klimaschädliches Methangas entsteht
- Aggressive Säuren zerstören Ihren Ofen, das Rauchrohr und den Kamin
- Teer, Ruß und Staub (zu über 90 Prozent als Feinstaub) belasten die Umwelt
- Krebserregende und giftige Stoffe (Kohlenmonoxid, Dioxine, Furane usw.) gefährden die Gesundheit
Nähreres erfahren Sie im Flyer des Abfallwirtschaftsverbandes Isar-Inn: