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Breitbandausbau für schnelles Internet - Sonderprogramm Höfebonus 2020

Bestandsaufnahme

Bestandsaufnahme für den Breitbandausbau
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.
Die Stadt Landau an der Isar hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.
Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.

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Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung für einen Breitbandausbau
Die Stadt Landau an der Isar führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.

Markterkundung - Ergebnis

Ergebnis der Markterkundung Frist 22.01.2020 bis 25.02.2020
Die Stadt Landau an der Isar hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie - BbR durchgeführt.
Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestelltl

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Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes

Die Stadt Landau an der Isar führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Stadt definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) durch.

Auswahlverfahren - Ergebnis

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung
Vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Stadt Landau an der Isar im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).
Die Stadt Landau an der Isar gibt in nachfolgendem zum Download bereitgestelltem Dokument die getroffene Auswahlentscheidung bekannt und beabsichtigt mit den ausgewählten Netzbetreibern einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Die Auswahl der Netzbetreiber steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Breitbandrichtlinie.

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Stellungnahme zum Kooperationsvertrag

Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Stadt Landau a. d. Isar entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Mit beil. Schreiben bestätigt die Kommune die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).

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