Zimmervermittlung; Durchführung
Die Tourismusbüros von Städten und Gemeinden können Unterkünfte vor Ort vermitteln.
Beschreibung
Stand: 05.04.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)