Wohnungsaufsicht; Beseitigung von Wohnmissständen
Die Gemeinden können die Aufgabe der Wohnungsaufsicht eigenverantwortlich wahrnehmen und Mieter bei der Beseitigung von Wohnmissständen unterstützen.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 29.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)