Wohnsitz; Anmeldung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Themen
Online Verfahren
Freigabevermerk
Stand: 12.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)