Wohnsitz; Anmeldung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Online Verfahren
Freigabevermerk
Stand: 25.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)