Sicherheitsrecht; Anordnungen
Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration treffen die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 07.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)