Schulwegdienste; Informationen zur Benennung oder Anmeldung
Die Schulwegdienste werden von den Kommunen und den Aufgabenträgern für die Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit eingerichtet. Schüler können sich als Schülerlotse und Schulbuslotse, Erwachsene ehrenamtlich als Schulweghelfer und Schulbusbegleiter anmelden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 03.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)