Bußgeldbescheid bei Ordnungswidrigkeit; Einspruch
Bußgeldbescheide in Ordnungswidrigkeitenverfahren können mit dem Einspruch angefochten werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 16.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)