Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung
Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 17.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)