Marktordnung; Erlass
Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 02.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)