Kommunale Unternehmen; Betrieb
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung als Eigenbetriebe, selbständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder in den Rechtsformen des Privatrechts betreiben.
Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 08.05.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)