Kommunale Musikschule; An-, Ab- und Ummeldung
Musikschulen können von Gemeinden getragene öffentliche Einrichtungen sein, die die Musikerziehung von Kindern und Jugendlichen auf breiter Grundlage anstreben. Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Anmeldung erforderlich.
Beschreibung
Kosten
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Freigabevermerk
Stand: 03.02.2025
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)