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Kommunale Bücherei / Bibliothek; Erlass einer Benutzungsordnung

Eine Benutzerordnung enthält die Vorschriften zur Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek). Sie kann von Städten und Gemeinden, die diese unterhalten, erlassen werden.

Beschreibung
Geschäftsleitung
Stadt Landau a.d.Isar

  • +49 9951 941-210
  • Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00
    Freitag 08:00 - 12:00

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