Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung
Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 03.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)