Geburt; Anzeige
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.
Beschreibung
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Online Verfahren
Freigabevermerk
Stand: 16.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)