Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.
Beschreibung
Freigabevermerk
Stand: 26.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)