Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister
Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 24.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)