Datenschutz; Einreichung einer Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte bei bayerischen Behörden
Sie können sich jederzeit mit Fragen oder Beschwerden in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 05.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)