Bürgerantrag; Einreichung
Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger das zuständige kommunale Organ verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 03.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)