Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung
Zur Deckung des privaten Brennholz-Eigenbedarfs können Sie sogenanntes Selbstwerberholz bei kommunalen Waldbesitzern beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Freigabevermerk
Stand: 07.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)