Bauakten; Beantragung der Einsichtnahme
Bauakten von laufenden bauaufsichtlichen Verfahren oder abgeschlossene (archivierte) Verfahrensakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 08.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)