Sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung nach LStVG für das Mitführen von Messern und Klingen aller Art im Bereich des Weinfestes in Landau a.d.Isar von 29. – 31. Mai 2026

Sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung nach LStVG für das Mitführen von Messern und Klingen aller Art im Bereich des Weinfestes in Landau a.d.Isar von 29. – 31. Mai 2026

13. Mai 2026

Bekanntmachung 

Die Stadt Landau a.d.Isar hat am 12.05.2026 eine sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung nach LStVG für das Mitführen von Messern und Klingen aller Art im Bereich des Weinfestes in Landau a.d.Isar von 29. – 31. Mai 2026 erlassen.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Allgemeinverfügung liegt in der Stadtverwaltung Landau a.d.Isar, I. Stock, Zimmer 101, zur Einsichtnahme während der allgemeinen Geschäftszeiten (Mo. bis Fr. von  8:00 Uhr – 12:00 Uhr und Mo., Di. und Do. von 13.00 Uhr – 17.00 Uhr) auf.

Zudem ist sie auf der Homepage der Stadt (www.landau-isar.de) unter Rathaus/Ortsrecht veröffentlicht.

Landau a.d.Isar, den 13.05.2026
STADT LANDAU A.D.ISAR

Kohlmayer
1. Bürgermeister

 

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