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Nach der Bayerischen Gemeindeordnung werden die Städte und Gemeinden von zwei Hauptorganen verwaltet: dem gewählten Stadt- bzw. Gemeinderat und dem ebenfalls unmittelbar gewählten ersten Bürgermeister.
Der Stadtrat ist die politische Vertretung der Bürger der Stadt Landau a.d.Isar. Er überwacht die gesamte Stadtverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse. Die laufenden Angelegenheiten obliegen dem Ersten Bürgermeister und der Verwaltung, Beschlüsse von grundsätzlicher Bedeutung treffen die gewählten Volksvertreter im Stadtrat.
Die Größe des Stadtrats richtet sich nach der Einwohnerzahl. In Landau a.d.Isar besteht das Gremium aus dem ersten Bürgermeister und 24 Stadtratsmitgliedern.
Informationen zu den Vertretern finden Sie im Ratsinformationssystem auf einer eigenen Seite. Dort werden auch Informationen zu Sitzungen angeboten.
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