Vorkaufsrechtssatzung „Versorgungsanlagen Fichtheim“

Vorkaufsrechtssatzung „Versorgungsanlagen Fichtheim“

27. Jan. 2026

Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Landau a.d.Isar hat am 22.01.2026 die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht – Versorgungsanlagen Fichtheim beschlossen.
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Sie liegt in der Stadtverwaltung, Zimmer Nr. 114, zur Einsichtnahme während der allgemeinen Geschäftszeiten auf.

Landau a.d.Isar, den 27.01.2026

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