Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Vils im Landkreis Dingolfing-Landau

Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Vils im Landkreis Dingolfing-Landau

11. Aug. 2025

Bekanntmachung

Im Rahmen der Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Vils im Abschnitt von Fluss-km 22,450 bis 67,200 (Gewässer I. Ordnung) im Landkreis Dingolfing-Landau wird hiermit die öffentliche Auslegung der entsprechenden Unterlagen bekannt gemacht.

Der Entwurf der Verordnung liegt in der Zeit

von 11.08.2025 bis 10.09.2025

bei der Stadt Landau a.d.Isar, den Marktgemeinden Eichendorf, Frontenhausen, Reisbach und Simbach bei Landau, bei der Gemeinde Marklkofen und beim Landratsamt Dingolfing-Landau während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während der Auslegung und innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist (24.09.2025) können Einwendungen und Stellungnahmen zu den Planunterlagen bei der Stadt Landau a.d.Isar oder im Landratsamt Dingolfing-Landau, 2. Stock , Zimmer 221 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, welche nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden, den Betroffenen sowie den Personen die Einwendungen erhoben haben, in einem Erörterungstermin erörtert werden.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem möglichen Erörterungstermin kann auch ohne diesen verhandelt werden.

Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind
a) können Personen, die Einwendungen erhoben haben, im Fall eines Erörterungstermins
vom Termin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden

b) kann die Zustellung der Entscheidung über Eiwendungen durch öffentliche Bekanntmachung
ersetzt werden.

 

Die maßgebliche Bekanntmachung des Landratsamtes mit den hinterlegten Karten können Sie hier einsehen.

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