Bekanntmachung – Sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung

Bekanntmachung – Sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung

4. Dez. 2025

Die Stadt Landau a.d.Isar hat am 20.11.2025 eine sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung nach LStVG für das Mitführen von Messern und Klingen aller Art im Bereich des Christkindlmarktes in Landau a.d.Isar vom 04. Dezember – 07. Dezember 2025 erlassen.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Allgemeinverfügung liegt in der Stadtverwaltung Landau a.d.Isar, I. Stock, Zimmer 101, zur Einsichtnahme während der allgemeinen Geschäftszeiten (Mo. bis Fr. von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und Mo., Di. und Do. von 13.00 Uhr – 17.00 Uhr) auf.

Zudem ist sie auf der Homepage der Stadt (www.landau-isar.de) unter Rathaus/Ortsrecht veröffentlicht.

Landau a.d.Isar, den 20.11.2025
STADT LANDAU A.D.ISAR

Kohlmayer
1. Bürgermeister

 

 

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