Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 15 – Öffentlichkeitsbeteiligung/Veröffentlichung

Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 15 – Öffentlichkeitsbeteiligung/Veröffentlichung

16. Jan. 2026

Bekanntmachung

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in seiner Sitzung vom 21.10.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nr. 15 zu ändern. Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der Ausweisung eines Sondergebiets „Biomasse Heizkraftwerk“ westlich von Landau a.d.Isar

Die Planungsfläche befindet sich westlich der B 20 und nördlich der Isar sowie südlich der Staatsstraße 2114 und umfasst die Flurnummern 1917 (T) und 1917/4 der Gemarkung Landau a.d.Isar.

Der Umgriff kann dem beigefügten Lageplan (farbig dargestellt) entnommen werden.

Die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 10.12.2024 bis 16.01.2025 statt. Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 12.01.2026 behandelt. In der gleichen Sitzung wurde der Entwurf des Deckblatts Nr. 15 zum Flächennutzungsplan gebilligt.

Der Entwurf des Flächennutzungsplandeckblatts Nr. 15 mit Begründung, Umweltbericht und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen ist gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 19.01.2026 bis 20.02.2026 unter folgendem Link öffentlich einsehbar:

https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/cff5b407-1945-4995-8988-b23ab8adaf02

Darüber hinaus liegt der Deckblattentwurf im Rathaus beim Stadtbauamt, in Zimmer 114, Marienplatz 2 öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während des genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit, Stellungnahmen/Anregungen zur ausliegenden Planung abzugeben und sich zur Planung zu äußern.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Bauleitplanung@landau-isar.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (bsp. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Fläche Aussagen zur Bestandserfassung (Intensivgrünland) im Umweltbericht
Mensch / Immissionen Aussagen zu möglichen Emissionskontingenten und Immissionsorten in den Festsetzungen sowie in der Begründung und im Immissionsschutztechnischen Gutachten (Schallimmissionsschutz), Aussagen zur Erforderlichkeit eines Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens in den Hinweisen, Aussagen zum Erholungswert und zu Lärmauswirkungen im Umweltbericht
Arten und Lebensräume Aussagen zum aktuellen Zustand (Wiesennutzung) und zu den geplanten Ausgleichsmaßnahmen (Streuobstwiese) in den Festsetzungen und der Begründung, Aussagen zum Artenschutz und Tierwelt, Auwald, Lage von Biotopen außerhalb des Plangebiets im Umweltbericht
Boden / Geologie / Altlasten Aussagen zur Bodenbeschaffenheit und zum Umgang mit Boden im Umweltbericht
Wasser Aussagen zum Oberflächenwasser in den Festsetzungen, Aussagen zum Grundwasser und Oberflächengewässer (Graben) der Lage außerhalb eines Wasserschutzgebiets im Umweltbericht
Klima / Luft Aussagen zur Frischluftentstehung und Mikroklima im Umweltbericht
Landschaft / Landschaftsbild Informationen zur Verortung des Vorhabens, Bepflanzung und Gestaltung in den Planunterlagen, Aussagen zu Stromleitungen und Abständen hierzu, Aussagen zum Naturhaushalt und Landschaftsbild, Regionalen Grünzügen, Erschließung im Umweltbericht
Schutzgebiete bzw. Kultur und Sachgüter Aussagen zur Nichtvorlage von Bodendenkmälern im Umweltbericht

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 Hinweis Datenschutz:
Die Verarbeitun personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadtbauamt

Landau a.d.Isar, den 16.01.2026

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