Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 12 – Veröffentlichung/Öffentlichkeitsbeteiligung

Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 12 – Veröffentlichung/Öffentlichkeitsbeteiligung

14. Jan. 2026

Bekanntmachung

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in seiner Sitzung vom 12.09.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nr. 12 zu ändern. Gegenstand der Änderung ist die Neugliederung der baulichen Entwicklung südlich der Kreisstraße DGF 3 zwischen der Weidenstraße und der Bestandsbebauung im Baugebiet Gansmühlstraße.

Die Planungsfläche befindet sich südlich der DGF 3 und östlich der vorhandenen Bebauung an der Weidenstraße nördlich der Platanenstraße. Die Planungsfläche umfasst die Flurnummern 1449/8, 1449/18, 1466, 1467, 1468, 1469/T, 1470/T, 1471/T1471/2/T, 1472/T, 1473/2 T und 1482/3 T der Gemarkung Landau a.d.Isar.

Der Umgriff kann am Ende der Bekanntmachung befindlichen Lageplan (farbig dargestellt) entnommen werden.

Die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 08.10.2024 bis 08.11.2024 statt. Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 16.10.2025 behandelt. In der Sitzung vom 08.12.2025 wurde der Entwurf des Deckblatts Nr. 12 zum Flächennutzugnsplan gebilligt.

Der Entwurf des Deckblatts Nr. 12 zum Flächennutzungsplan mit Begründung, Umweltbericht und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen ist gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 19.01.2026 bis 20.02.2026 unter folgendem Link öffentlich einsehbar:

https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/lan-ge-landau-nord-west-ii

Darüber hinaus liegt der Deckblattentwurf im Rathaus beim Stadtbauamt, in Zimmer 114, Marienplatz 2 öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während des genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit, Stellungnahmen/Anregungen zur ausliegenden Planung abzugeben und sich zur Planung zu äußern.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Bauleitplanung@landau-isar.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (bsp. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Fläche Informationen zu Ausgangszustand u. Maßnahmen der Eingriffsminimierung im Umweltbericht sowie zu unzerschnittenen Freiräumen, Flächenverbrauch, Nachhaltigkeitsstrategie, Flächenpotentialen, Standortwahl und Versiegelungsbegrenzung aus den Dokumentinhalten.
Mensch / Immissionen Informationen zu Ausgangszustand u. Maßnahmen der Eingriffsminimierung im Umweltbericht sowie zu Emissionsquellen, Immissionsbelastungen, Lärmgutachten, Erholungsfunktion, Trennungsgrundsatz und Verkehrsaufkommen aus den Dokumentinhalten. Aussagen zu potentiellen Lärmeinwirkungen in der Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde. Aussagen zur Rettungs-Feuersicherheitsthemen in der Stellungnahme des Kreisbrandrats. Aussagen zu möglichen Emissionen von der Kreisstraße durch das Kreistiefbauamt
Arten und Lebensräume Informationen zu Ausgangszustand u. Maßnahmen der Eingriffsminimierung im Umweltbericht sowie zu geschützten Biotopen, Natura-2000-Gebieten, Artenvorkommen, worst-case-Betrachtung Bodenbrüter, BayernNetzNatur-Projekt, Begrünungsmaßnahmen, durchlässigen Einfriedungen, insektenschonenden Leuchtmitteln und Rodungszeitbeschränkungen aus den Dokumentinhalten.
Boden / Geologie / Altlasten Informationen zu Ausgangszustand u. Maßnahmen der Eingriffsminimierung im Umweltbericht sowie zu Bodentypen, Ertragsfunktion, Moorböden, Bodenfunktionen, Denkmalschutz, Altlasten, Versiegelungsbegrenzung, wasserdurchlässigen Belägen und Bodenschutzmaßnahmen aus den Dokumentinhalten und Stellungnahmen der Fachstellen am Landratsamt (Bodenschutz, Untere Naturschutzbehörde und Landesamt für Denkmalpflege
Wasser Informationen zu Ausgangszustand u. Maßnahmen der Eingriffsminimierung im Umweltbericht sowie zu Trinkwasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten, wassersensiblen Bereichen, Grundwasserstand, Sickerfähigkeit, Niederschlagswasserversickerung, getrennter Abwasserableitung und gewässersensibler Bauweise aus den Dokumentinhalten.
Klima / Luft Informationen zu Ausgangszustand u. Maßnahmen der Eingriffsminimierung im Umweltbericht sowie zu klimatischen Verhältnissen, Kaltluftentstehungsflächen, Durchlüftungssituation, Emissionsbelastungen, Begrünungsmaßnahmen und Luftaustauschbahnen aus den Dokumentinhalten.
Landschaft / Landschaftsbild Informationen zu Ausgangssituation u. Wirkung auf das Landschaftsbild, Maßnahmen der Eingriffsminimierung im Umweltbericht sowie zu anthropogener Vorprägung, Eingrünung, Festsetzungen zur Gebäudehöhe, Baufenstern und kompakter Bauweise aus den Dokumentinhalten.
Schutzgebiete bzw. Kultur und Sachgüter Informationen zu Ausgangszustand u. Maßnahmen der Eingriffsminimierung im Umweltbericht sowie zu Schutzgebieten, Baudenkmälern, Bodendenkmälern, denkmalrechtlicher Erlaubnispflicht und Anzeigepflicht bei Bodenfunden aus den Dokumentinhalten.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 Hinweis Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Stadtbauamt

Landau a.d.Isar, den 14.01.2026

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