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Erfolg der Heiliggeist-Bürgerspital-Stiftung vor Gericht
Gericht sieht fristlose Kündigung einer ehemaligen leitenden Mitarbeiterin als gerechtfertigt an
Landau a.d.Isar, 29. Oktober 2026 – Das Arbeitsgericht Regensburg – Kammer Landshut – hat am Dienstag die Kündigungsschutzklage einer ehemaligen leitenden Mitarbeiterin der Heiliggeist-Bürgerspital-Stiftung abgewiesen. Die ehemalige Chefbuchhalterin und stellvertretende Leiterin des Seniorenheims steht im Verdacht, über Jahre Stiftungsgelder in Höhe von insgesamt rund 3,6 Millionen Euro veruntreut zu haben. Die Stiftung hatte die Mitarbeiterin nach Bekanntwerden finanzieller Unregelmäßigkeiten fristlos gekündigt und Strafanzeige gestellt.
Gegenstand der Verhandlung war die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung. Das Gericht sah sowohl einen dringenden Tatverdacht als auch eine schwerwiegende Pflichtverletzung als erwiesen an und die fristlose Kündigung damit als gerechtfertigt. Über eine mögliche strafrechtliche Verantwortung wurde in diesem Verfahren nicht entschieden.
Zeugenaussagen stützen Position der Stiftung
Im Verlauf der Verhandlung befragte das Gericht zwei Mitarbeiterinnen als Zeuginnen. Im Mittelpunkt standen die Abläufe in der Buchhaltung, der Umgang mit Kontoauszügen und ungewöhnlich hohe Bargeldabhebungen. Eine Zeugin sagte aus, dass ihr Kopien von Kontoauszügen vorgelegen wurden, auf denen Bargeldabhebungen nicht mehr ersichtlich gewesen seien. Nach ihrer Darstellung seien entsprechende Stellen aus den Kopien entfernt und die Unterlagen anschließend wieder zusammengefügt worden. Ein Abgleich mit den tatsächlichen Kontoauszügen habe später die Abweichungen sichtbar gemacht. Das Gericht folgte zudem nicht der Argumentation der Klägerseite, wonach die Kündigung vorschnell ausgesprochen worden sei. Ausgangspunkt waren Unregelmäßigkeiten in den Jahresabschlüssen 2022 und 2023. Die ehemalige leitende Angestellte konnte nach Darstellung der Stiftung bei einer daraufhin erfolgten Anhörung im Juli 2024 die auffälligen Bargeldabhebungen nicht plausibel erklären. Eine von ihr zur Erklärung vorgelegte Liste enthielt nach den Aussagen in der Verhandlung weitere gravierende Unstimmigkeiten.
„Die heutige Entscheidung ist für uns ein wichtiger Schritt bei der Aufarbeitung der Vorgänge. Das Gericht hat bestätigt, dass unsere damalige Entscheidung zur fristlosen Kündigung nicht vorschnell getroffen wurde, sondern auf gewichtigen Verdachtsmomenten beruhte. Für uns bleibt entscheidend, die Vorgänge vollständig aufzuklären und die von der Stiftung geltend gemachten finanziellen Ansprüche konsequent weiter zu verfolgen“, erklärt Bürgermeister Matthias Kohlmayer.
Straf- und Schadensersatzverfahren laufen weiter
Die Entscheidung betrifft ausschließlich die arbeitsrechtliche Frage der fristlosen Kündigung. Unabhängig davon laufen ein Strafverfahren sowie ein Schadensersatzverfahren. Die ehemalige Chefbuchhalterin weist die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurück und begründet die fraglichen Bargeldabhebungen mit Taschengeldzahlungen sowie Erstattungen und Rückzahlungen für Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenheims. Mit Ausnahme der Taschengeldzahlungen kann sie jedoch für die übrigen Beträge keinerlei Belege vorlegen. Die Staatsanwaltschaft Landshut hat bereits Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Landshut erhoben.
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