Aufstellung des Bebauungsplans „Weidenstraße Nord“ – Öffenltichkeitsbeteiligung

Aufstellung des Bebauungsplans „Weidenstraße Nord“ – Öffenltichkeitsbeteiligung

21. Juli 2026

Bekanntmachung

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in der Sitzung vom 22.05.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Weidenstraße Nord“ in Landau aufzustellen.

Gegenstand des Bebauungsplans ist die Ausweisung gemischt nutzbaren Baufläche. Die Planungsfläche befindet sich südlich der DGF 3 und westlich der Weidenstraße.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flurnummern 1462/T, 1464/6, 1456/8, 1456/3, 1456/29, 1456/30, 1464/1, 1450/9, 1464/10, 1464, 1464/16, 1464/3, 1464/17, 1464/15, 1464/9, 1464/14, 1450/11, 1464/2, 1464/13, 1450/13 (T), 1464/13 und 1499/11 der Gemarkung Landau a.d.Isar.  Der Umgriff kann dem Lageplan (vollflächig rot dargestellt) entnommen werden.

Die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 27.05.2025 bis 04.07.2025 statt. Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 16.10.2025 behandelt. In der Sitzung vom 08.07.2026 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Weidenstraße Nord“ gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Weidenstraße Nord“ mit Begründung, Umweltbericht und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen ist gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 27.07.2026 bis 27.08.2026 unter folgendem Link öffentlich einsehbar:

https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/acdda1b7-5a8a-45f6-8422-4ac14787c61c

Darüber hinaus liegt der Bebauungsplanentwurf im Rathaus beim Stadtbauamt, in Zimmer 114, Marienplatz 2 öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während des genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit, Stellungnahmen/Anregungen zur ausliegenden Planung abzugeben und sich zur Planung zu äußern.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Bauleitplanung@landau-isar.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (bsp. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Fläche / Boden Aussagen zum Umgriff und zum Versiegelungsgrad sowie Abgrabungen/Aufschüttungen und Bestand in den Festsetzungen und der Begründung/Umweltbericht, Aussagen zur Bodenbeschaffenheit (auch Altlasten) sowie Verbringung von Bodenmasse in den Hinweisen
Landschaftsbild Aussagen zur Höhenentwicklung und Ortsrandeingrünung in den Festsetzungen und in der Begründung/Umweltbericht
Tiere und Pflanzen Aussagen zu Biotopen, Baumstandorten, Pflanzvorgaben, Ausgleichsmaßnahmen, Umgebungsbestand, Vermeidungsmaßnahmen für Klein- und Kleinstlebewesen sowie Fledermäuse in den Festsetzungen, Hinweisen und in der Begründung/Umweltbericht
Wasser Aussagen zur Oberflächenwasserbehandlung und Schmutzwasserbeseitigung, der Nichtvorlage eines Wasserschutzgebiets oder offenen Gewässers in den Hinweisen, bzw. in der Begründung/Umweltbericht
Luft und Klima Aussagen zum Bestand im Umweltbericht
Mensch Aussagen zu Schallemissionen (Verkehr und Gewerbe) und deren Auswirkungen, sowie die Einstufung bezüglich Erholungsfunktion in den Festsetzungen, der Begründung und dem beiliegenden Immissionsgutachten
Kulturgüter Aussagen zum Denkmalschutz (keine Bodendenkmäler) in den Hinweisen und in der Begründung/Umweltbericht

 

Hinweis Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadtbauamt

Landau a.d.Isar, den 21.07.2026

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