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Die Stadt Landau a.d.Isar hat am 29.01.2026 eine sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung nach LStVG für das Mitführen von Messern und Klingen aller Art im Bereich des Faschingsmarktes in Landau a.d.Isar am 15. Februar 2026 erlassen.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Allgemeinverfügung liegt in der Stadtverwaltung Landau a.d.Isar, I. Stock, Zimmer 101, zur Einsichtnahme während der allgemeinen Geschäftszeiten (Mo. bis Fr. von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und Mo., Di. und Do. von 13.00 Uhr – 17.00 Uhr) auf.
Zudem ist sie auf der Homepage der Stadt (www.landau-isar.de) unter Rathaus/Ortsrecht veröffentlicht.
Landau a.d.Isar, den 30.01.2026
STADT LANDAU A.D.ISAR
Kohlmayer
1. Bürgermeister
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