Sie sind hier: Startseite » Änderung des Bebauungsplans „Einmündung Oberes Buchet“ mit Deckblatt Nr. 1 – Auslegung
 
Bekanntmachung
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in der Sitzung vom 28.07.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Einmündung Oberes Buchet“ in Landau mit Deckblatt Nr. 1 zu ändern.
Gegenstand der Änderung ist die Änderung einer Baugrenze in eine Baulinie und die Festsetzung bezüglich der erforderlichen Stellplätze.
Der Umgriff der Planung kann dem hier hinterlegten Lageplan entnommen werden.
Der Entwurf des Deckblatts mit Begründung ist gem. § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 01.09.2025 bis 01.10.2025 am Ende dieser Seite einsehbar:
Der Planentwurf hängt auch vor dem Stadtbauamt, Zimmer 113, Marienplatz 2 während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.
Während dieses Zeitraums besteht die Gelegenheit, Stellungnahmen elektronisch, schriftlich oder zu den allgemeinen Dienstzeiten auch zur Niederschrift abzugeben.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Deckblatt unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Da es sich um eine Deckblattänderung handelt, welche im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
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