In den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Landau a.d.Isar leisten Gemeindebewohner, aber auch Personen, die in unserer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 67 Jahre) ehrenamtlich Feuerwehrdienst. Jugendliche können sich ab dem vollendeten 12. Lebensjahr als Feuerwehranwärter einbringen.
Über die Aufnahme neuer Feuerwehrleute sowie Jugendlicher entscheidet in jedem Einzelfall der Kommandant der örtlichen Feuerwehr. Dieser prüft dabei auch die körperliche und geistige Eignung der Bewerber. Konkrete Informationen über die Feuerwehr am jeweiligen Wohnort kann man bei der zuständigen Gemeinde erhalten.