Sportförderung der Stadt Landau für das Jahr 2023

Antragstellung bis spätestens 15.10.2023 möglich!
Nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Landau a.d.Isar erhalten die Vereine eine Vereinspauschale, dessen Berechnungsgrundlage der Bewilligungsbescheid des Landratsamtes Dingolfing-Landau über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports ist.
Diese Bescheide wurden vom Landratsamt mit Datum vom 06.09.2023 erlassen und an die Vereine verschickt.
Nach den Sportförderrichtlinien der Stadt ist eine Ablichtung dieses Bescheides innerhalb eines Monats, somit spätestens am 15. Oktober 2023 der Stadt zuzuleiten. Dabei sind auch die Nachwuchsmannschaften anzugeben bzw. nachzuweisen.
Da es sich hier um eine Ausschlussfrist handelt, wird um Einhaltung dieses Termins gebeten. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.