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Grundsteuerbescheide werden versendet

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Informationen anlässlich der neuen Grundsteuerbescheide

 

Die Grundsteuerbescheide für die neue Grundsteuer werden von der Stadt Landau a.d.Isar ab Freitag, 10. Januar 2025, verschickt. 

Wenn Fragen zur Grundsteuerbewertung auftauchen oder jemand nicht einverstanden ist, soll er sich ausschließlich an das zuständige Finanzamt in Dingolfing, Obere Stadt 44, 84130 Dingolfing, E-Mail: poststelle.fa-dgf@finanzamt.bayern.de wenden. Die Kontaktaufnahme ist ausschließlich per Post, E-Mail oder Elster unter sonstige Formulare seitens des Finanzamtes möglich.

Es muss kein zusätzlicher Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid bei der Stadt eingereicht werden. Eine Meldung bei der Stadt ist nicht notwendig. Es ist zu beachten, dass die Verwaltung keinen Einfluss auf die Bewertung oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages hat. Die Stadt berechnet die neue Grundsteuer nach dem vom Finanzamt Dingolfing übermittelten Grundsteuermessbetrag.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass das Steueramt aktuell ab Montag den 13. Januar nur eingeschränkt telefonisch am Montag und Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar ist!

 

Formulare:

Es besteht noch keine Einzugsermächtigung und Sie möchten künftige Grundsteuerbeträge automatisch abbuchen lassen?

Unten finden Sie das Formular zur Erteilung einer Einzugsermächtigung. Füllen Sie das Dokument einfach aus und lassen Sie es uns wieder zukommen.

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Für Änderungsanträge welche die Bescheide des Finanzamts betreffen, stellen wir Ihnen ebenfalls

ein Formular zur Verfügung. Mit diesem können Sie sich direkt an das Finanzamt wenden.

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