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Ab sofort gilt in Landau die „Parkscheibe“

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Die Parkscheinautomaten haben ausgedient. Ab sofort gilt auch in der oberen Stadt die Parkscheibe. Für Parker in Landau gilt jetzt das Parken mit Parkscheibe für maximal 2 Stunden auf markierten Parkflächen in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr von Montag bis Freitag und von 9:00 bis 12:00 Uhr am Samstag. Auf folgenden Flächen wird jetzt für das Parken eine Parkscheibe gefordert:

-       Obere Stadt
Oberer Stadtplatz, Marienplatz, Ludwigstraße, oberer Bereich der Hauptstraße ab Haus-Nr. 13, Fleischgasse von Kirche bis Hauptstraße

-       Untere Stadt rechts der Isar
Hauptstraße vom Sebastianiplatz bis zur Isarbrücke, Viehmarktstraße, Spitalplatz

-       Untere Stadt – links der Isar
Straubinger Straße von Isarbrücke bis Kreisverkehr Dr.-Schlögl-Platz und
Zufahrt Dreifachsporthalle

In diesen Bereichen gilt jeweils ein sog. „eingeschränktes Haltverbot“ in einem Zonenbereich, mit der Folge, dass hier nur max. 3 Minuten zum Be- und Entladen gehalten werden darf. Eine Aufstellung von Haltverbotsschildern in diesen Straßenbereichen ist in den einzelnen Parkbereichen deshalb nicht mehr notwendig. An den jeweiligen Zufahrtsbereichen zu dieser Zone kennzeichnen große Schilder mit allen Infos den Beginn der Zone. Beim Verlassen der Zone werden diese wieder mit den entsprechenden Schildern aufgehoben.

Wichtig ist, dass in den o.g. Bereichen auch nur auf markierten Flächen das Parken möglich ist. Auf allen anderen freien Flächen hat der Fußgänger/Radfahrer Vorrang und dient deshalb nicht zum Parken. Ebenso sollte die maximale Parkzeit von 2 Stunden nicht überschritten werden.

Beim sichtbaren Auslegen der Parkscheibe im PKW am Armaturenbrett muss diese auch richtig eingestellt werden. Es ist immer die Ankunftszeit zur halben bzw. vollen Stunde aufgerundet werden (z.B. Ankunft 9:20 Uhr > Einstellung 9:30 Uhr oder Ankunft 10:45 Uhr > Einstellung 11:00 Uhr).

 Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter 09951/941 135 zur Verfügung.

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