Bekanntmachung
Im Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (GVBl. S. 448 berichtigt 1982, S. 149, BayRS 91-1-I) wird bekannt gegeben:
Es ist beabsichtigt, nach Art. 8 BayStrWG den nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg „Kuchelholzerwaldweg“ (Nr. 3020 – 21H) mit der Flur-Nr. 1224/2 Gem. Höcking auf einer Länge von 210 m einzuziehen. Die zur Einziehung vorgesehenen Flächen werden als öffentliche Verkehrsfläche nicht mehr benötigt.
Die entsprechenden Lagepläne und Verfügungen können beim Stadtbauamt/Straßen-baubehörde, Marienplatz 2, 1.OG Zimmer 111, während des Zeitraumes der Bekannt-machung vom
26.10.2020 bis zum 25.01.2021
Eingesehen bzw. Einwendungen zu o.g. Verfahren schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erhoben werden.
Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Landau a.d.Isar, den 20.10.2020
Stadt Landau a.d.Isar
Matthias Kohlmayer
1. Bürgermeister