Einbeziehungssatzung "Wolfsdorf Ost" - Deckblatt Nr. 1; Inkrafttreten
Bekanntmachung
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in der Sitzung vom
12.09.2024 beschlossen, die Einbeziehungssatzung „Wolfsdorf Ost“ mit Deckblatt Nr. 1 zu ändern.
Gegenstand der Änderung sind die Festsetzungen zur Dachform und zur Grundstücksgestaltung.
Das Deckblatt liegt ab dem Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beim Stadtbauamt, Marienplatz 2, 1. Stock, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB tritt das Deckblatt Nr. 1 zur Einbeziehungssatzung „Wolfsdorf Ost“ mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sieben Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs schriftlich gegenüber dem Entschädigungspflichtigen beantragt wird.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel in der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.