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Bekanntmachung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Landau a.d.Isar

    Der Stadtrat Landau a.d.Isar hat am 30. Januar 2023 eine

    Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Landau a.d.Isar für den Friedhof Heilig Kreuz

    beschlossen. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

    Die Verordnung liegt in der Stadtverwaltung Landau a.d.Isar, Oberer Stadtplatz 1, I. Stock, Zimmer 101, zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienstzeiten auf.

    Zudem ist sie auf der Homepage der Stadt (www.landau-isar.de) unter Rathaus/Ortsrecht veröffentlicht.

    Landau a.d.Isar, den 03.02.2023
    STADT LANDAU A.D.ISAR

    Matthias Kohlmayer
    Erster Bürgermeister

     

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