Bekanntmachung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Landau a.d.Isar
Der Stadtrat Landau a.d.Isar hat am 30. Januar 2023 eine
Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Landau a.d.Isar für den Friedhof Heilig Kreuz
beschlossen. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Verordnung liegt in der Stadtverwaltung Landau a.d.Isar, Oberer Stadtplatz 1, I. Stock, Zimmer 101, zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienstzeiten auf.
Zudem ist sie auf der Homepage der Stadt (www.landau-isar.de) unter Rathaus/Ortsrecht veröffentlicht.
Landau a.d.Isar, den 03.02.2023
STADT LANDAU A.D.ISAR
Matthias Kohlmayer
Erster Bürgermeister