Aufstellung des Bebauungsplans "Weindlschwaige II" - Auslegung
Bekanntmachung
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in der Sitzung vom 19.09.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Weindlschwaige II“ aufzustellen.
Gegenstand der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets. Die Planungsfläche umfasst Teilflächen der Flurnummern 921, 923/4, 1924/15 und 1917 der Gemarkung Landau. Diese befinden sich südlich der Bestandsbebauung des Ortsteils „Weindlschwaige“. Der Umgriff der Planung kann hier hinterlegten Lageplan (rot hinterlegt) entnommen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung hängt gemäß § 215 a i.V.m. § 13 b i.V.m. § 13 a i.V.m § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.v.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beim Stadtbauamt, Marienplatz 2, vor Zimmer 113, in der Zeit vom 12.07.2024 bis einschließlich 12.08.2024 während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus. Während dieses Zeitraums besteht die Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen sowie die Planung zu erörtern und Stellungnahmen zum Planungsentwurf abzugeben.
Hinweise:
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Da es sich um einen Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 215 a i.V.m. § 13 b BauGB handelt, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.