Aufstellung des Bebauungsplans „Theresienstraße 40 - 46“ in Landau a.d.Isar

Bekanntmachung
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in der Sitzung vom 08.05.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Theresienstraße 40-46“ in Landau a.d.Isar aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Flurnummern 849, 849/4, 776/7 (T), 853 (T), und 850/1 der Gemarkung Landau a.d.Isar.
Der Umgriff der Planung kann dem hier hinterlegten Lageplan (rot hinterlegt) entnommen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus, Marienplatz 2, 1 Stock vor Zimmer Nr. 113 während der allgemeinen Dienstzeiten und auf der Homepage der Stadt Landau a.d.Isar unter www.landau-isar.de/buergerservice-und-politik/service/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Ziel der Planung ist die Regelung der städtebaulichen Entwicklung westlich der Theresienstraße und der öffentlichen Verkehrsflächen v.a. im Umgriff der Einmündung der Theresienhöhe in die Theresienstraße (Einmündung und Gehsteige).
Hinweise:
Da es sich um einen Bebauungsplan zur Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB handelt, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen.
Auf Grund von § 24 Abs. 1 Nr. 1 BauGB kann durch diesen Aufstellungsbeschluss bereits ein Vorkaufsrecht für die Stadt eröffnet sein.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.