Aufstellung des Bebauungsplans "Thambacher Straße II" in Reichersdorf - Erneute Auslegung
Bekanntmachung
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in der Sitzung vom 19.09.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Thambacher Straße II“ in Reichersdorf aufzustellen.
Gegenstand der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets. Die Planungsfläche umfasst die Flurnummer 110 der Gemarkung Reichersdorf. Diese befinden sich östlich des Bebauungsplangebiets der „Thambacher Straße“. Der Umgriff der Planung kann dem hier hinterlegten Lageplan (rot hinterlegt) entnommen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wurde in der Zeit vom 22.05.2023 bis 23.06.2023 öffentlich ausgelegt. Die Einwände aus der Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 07.10.2024 behandelt. Der hieraufhin geänderte Entwurf wurde in derselben Sitzung gebilligt.
Der angepasste Bebauungsplanentwurf liegt gemäß § 215a i.V.m. § 13 a i.V.m § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.v.m. § 4a Baugesetzbuch beim Stadtbauamt, Marienplatz 2, Zimmer 114, in der Zeit vom
21.10.2024 bis einschließlich 21.11.2024 während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus. Während dieses Zeitraums besteht die Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen sowie die Planung zu erörtern und Stellungnahmen zum Planungsentwurf abzugeben.
Der Bebauungsplanentwurf kann hier eingesehen werden.
Hinweise:
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Da es sich um einen Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 215 a BauGB handelt, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Landau a.d.Isar, den 15.10.2024