Aufstellung des Bebauungsplans "Oberes Moos II"
Bekanntmachung
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in seiner Sitzung vom 07.10.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Oberes Moos II“ aufzustellen. Gegenstand des Bebauungsplans ist die Ausweisung einer Gewerbefläche zur Erweiterung eines örtlichen Betriebs südlich des Gewerbegebiets „Oberes Moos“.
Die Planungsfläche umfasst die Flurnummern 1904, 1904/3, 1904/5, 1904/6 und 1904/8 der Gemarkung Landau a.d.Isar.
Der Umgriff kann dem hier hinterlegten Lageplan (vollflächig rot dargestellt) entnommen werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch beim Stadtbauamt, in Zimmer 114, Marienplatz 2, in der Zeit bis einschließlich 09.11.2024
während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus. Während dieses Zeitraums besteht die Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen sowie die Planung zu erörtern und sich dazu zu äußern.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Flächennutzungsplandeckblatt unberücksichtigt bleiben. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.